Wie in einem Brief vom 17.12.2018 von der Prüfungsbehörde des Instituts für Fischerei mitgeteilt wurde, ist es ab September 2019 nicht mehr möglich die Fischereiprüfung in einer anderen Sprache als auf Deutsch abzulegen.
Ab dem 01.Mai 2019 stehen keine Bezahloptionen auf englisch oder russisch mehr zur Verfügung.

Wer eine englisch- oder russischsprachige Prüfung bezahlt hat, diese
aber bis zum 25.07.2019 noch nicht angetreten hat, erhält die Prüfungsgebühr auf Antrag und Nennung seiner Bankverbindung zurückerstattet.
Nach der Sommerpause werden ab dem 16 September 2019 nur noch deutschsprachige Prüfungen angeboten. Auch eine Prüfung durch einen physischen Dolmetscher ist nicht mehr möglich.

Hintergrund ist, dass das Ziel, nämlich das Erlernen der Regeln in der Muttersprache und Verständnis der Regeln in der deutschen Landessprache, nicht erreicht werden konnte. Viele ausländische Bewohner in Bayern können trotz Vorbereitung und Prüfung die Bestimmungen auf den Erlaubnisscheinen nicht verstehen, gleiches gilt für Vorschriften am Gewässer, wie z. B. die Betretungsverbote. Bei Kontrollen heißt es häufig, man verstehe nicht, so dass Hinweise der Fischereiaufseher nicht beachtet werden.