Ab sofort bieten wir auch Onlinekurse an. D.h. man kann den Hauptteil der Ausbildung online absolvieren. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist es in Bayern nicht möglich den Vorbereitungskurs komplett Online zu absolvieren. Der Praxisteil bestehend aus „Einführung in die Behandlung gefangener Fische“ sowie „Einführung in die Fanggeräte“ muss immer direkt vor Ort, in der jeweiligen Schule durchgeführt werden (persönliche Anwesenheitspflicht). Dies ist aber auch gut, da sonst ja überhaupt kein praktisches Wissen vermittelt werden kann. Besonders ist ebenso, dass in Bayern während des Lehrgangs der Ausbilder, sowie die Schüler permanent in einem sog. Präsenzkurs persönlich anwesend sein müssen und dieses auch online überwacht wird. In anderen Bundesländern werden dort im Voraus aufgenommene Videos gezeigt, was ich Bayern nicht erlaubt ist. Durch die Corona Pandemie sind jetzt nochmals Regeln hinzugekommen und wir möchten euch hier kurze einmal den Ablauf des normalen Kurses sowie dessen „Pandemieabwandlung“ kurz erklären.
Der Kurs findet über die Plattform Zoom statt und die persönliche Anwesenheit muss vom jeweiligen Ausbilder online durch Zeiterfassung dokumentiert werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Teilnehmer begrenzt.
Vor den Kursbeginn findet ein Einführungstreffen online statt und der Teilnehmer muss sich auf den Onlineportal www.fischerpruefung-online.bayern.de registriert haben.
Es finden 4 Theorie Online-Unterrichtstage mit 3 x 2 Unterrichtsstunden. Die Pause zwischen den einzelnen Stundenblöcken muss mindestens. 15 Min. betragen.
Die praktische Ausbildung „Einführung in die Behandlung gefangener Fische“ und die „Einführung in die Fanggeräte“ findet vor Ort in der Schule statt und ist ebenso ein Pflichtbestandteil des Kurses. Diese als Video zu übermitteln ist verboten. Die Prüfung ist erst nach abgeschlossenem Praxisteil möglich. WICHTIG! Der Praxisteil ist momentan nicht möglich – wird nach Aufhebung oder Lockerung der Corona-Maßnahmen terminiert.
Die Teilnahme an dem Online-Präsenzkurs/Prüfung setzt ebenfalls das Ausfüllen eines Evaluierungsbogens voraus. Dieser wird nach Beendigung des besuchten Online-Präsenzkurses durch die Prüfungsbehörde per E-Mail zugestellt.
Gerne stehen wir euch bei Fragen gerne zur Verfügung.
https://fishermans-school.de/wp-content/uploads/2017/08/cropped-Logo-2-1.jpg512512gallhttps://fishermans-school.de/wp-content/uploads/2017/08/ogo_4c.jpggall2020-12-14 23:14:122020-12-14 23:17:58Online Kurse ab jetzt auch bei uns möglich!
Für alle die Ihre Prüfung im Jahr 2020 ablegen wollen die Prüfungsfreien Termine. Bitte beachten!!! Zwischen diesn Terminen finden keine Püfungen bayernweit statt!
– 10. Dezember 2019 – 12. Januar 2020 – 21. Februar – 03. März 2020 – 01. April – 20. April 2020 – 28. Mai – 17. Juni 2020 – 23. Juli – 13. September 2020 – 29. Oktober – 11. November 2020 – 10. Dezember 2020 – 12. Januar 2021
Wie in einem Brief vom 17.12.2018 von der Prüfungsbehörde des Instituts für Fischerei mitgeteilt wurde, ist es ab September 2019 nicht mehr möglich die Fischereiprüfung in einer anderen Sprache als auf Deutsch abzulegen. Ab dem 01.Mai 2019 stehen keine Bezahloptionen auf englisch oder russisch mehr zur Verfügung.
Wer eine englisch- oder russischsprachige Prüfung bezahlt hat, diese aber bis zum 25.07.2019 noch nicht angetreten hat, erhält die Prüfungsgebühr auf Antrag und Nennung seiner Bankverbindung zurückerstattet. Nach der Sommerpause werden ab dem 16 September 2019 nur noch deutschsprachige Prüfungen angeboten. Auch eine Prüfung durch einen physischen Dolmetscher ist nicht mehr möglich.
Hintergrund ist, dass das Ziel, nämlich das Erlernen der Regeln in der Muttersprache und Verständnis der Regeln in der deutschen Landessprache, nicht erreicht werden konnte. Viele ausländische Bewohner in Bayern können trotz Vorbereitung und Prüfung die Bestimmungen auf den Erlaubnisscheinen nicht verstehen, gleiches gilt für Vorschriften am Gewässer, wie z. B. die Betretungsverbote. Bei Kontrollen heißt es häufig, man verstehe nicht, so dass Hinweise der Fischereiaufseher nicht beachtet werden.
https://fishermans-school.de/wp-content/uploads/2019/01/law-447487_1920.jpg12801920gallhttps://fishermans-school.de/wp-content/uploads/2017/08/ogo_4c.jpggall2019-01-13 23:27:022019-01-13 23:36:52Vorbereitungskurse und Prüfungen ab Sep. 2019 nur noch auf Deutsch
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Online Kurse ab jetzt auch bei uns möglich!
Fishermans BlogAb sofort bieten wir auch Onlinekurse an. D.h. man kann den Hauptteil der Ausbildung online absolvieren. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist es in Bayern nicht möglich den Vorbereitungskurs komplett Online zu absolvieren. Der Praxisteil bestehend aus „Einführung in die Behandlung gefangener Fische“ sowie „Einführung in die Fanggeräte“ muss immer direkt vor Ort, in der jeweiligen Schule durchgeführt werden (persönliche Anwesenheitspflicht). Dies ist aber auch gut, da sonst ja überhaupt kein praktisches Wissen vermittelt werden kann. Besonders ist ebenso, dass in Bayern während des Lehrgangs der Ausbilder, sowie die Schüler permanent in einem sog. Präsenzkurs persönlich anwesend sein müssen und dieses auch online überwacht wird. In anderen Bundesländern werden dort im Voraus aufgenommene Videos gezeigt, was ich Bayern nicht erlaubt ist. Durch die Corona Pandemie sind jetzt nochmals Regeln hinzugekommen und wir möchten euch hier kurze einmal den Ablauf des normalen Kurses sowie dessen „Pandemieabwandlung“ kurz erklären.
WICHTIG! Der Praxisteil ist momentan nicht möglich – wird nach Aufhebung oder Lockerung der Corona-Maßnahmen terminiert.
Gerne stehen wir euch bei Fragen gerne zur Verfügung.
Prüfungsfreie Zeiten 2020
Fishermans BlogFür alle die Ihre Prüfung im Jahr 2020 ablegen wollen die Prüfungsfreien Termine. Bitte beachten!!! Zwischen diesn Terminen finden keine Püfungen bayernweit statt!
– 10. Dezember 2019 – 12. Januar 2020
– 21. Februar – 03. März 2020
– 01. April – 20. April 2020
– 28. Mai – 17. Juni 2020
– 23. Juli – 13. September 2020
– 29. Oktober – 11. November 2020
– 10. Dezember 2020 – 12. Januar 2021
Vorbereitungskurse und Prüfungen ab Sep. 2019 nur noch auf Deutsch
Fishermans BlogWie in einem Brief vom 17.12.2018 von der Prüfungsbehörde des Instituts für Fischerei mitgeteilt wurde, ist es ab September 2019 nicht mehr möglich die Fischereiprüfung in einer anderen Sprache als auf Deutsch abzulegen.
Ab dem 01.Mai 2019 stehen keine Bezahloptionen auf englisch oder russisch mehr zur Verfügung.
Wer eine englisch- oder russischsprachige Prüfung bezahlt hat, diese
aber bis zum 25.07.2019 noch nicht angetreten hat, erhält die Prüfungsgebühr auf Antrag und Nennung seiner Bankverbindung zurückerstattet.
Nach der Sommerpause werden ab dem 16 September 2019 nur noch deutschsprachige Prüfungen angeboten. Auch eine Prüfung durch einen physischen Dolmetscher ist nicht mehr möglich.
Hintergrund ist, dass das Ziel, nämlich das Erlernen der Regeln in der Muttersprache und Verständnis der Regeln in der deutschen Landessprache, nicht erreicht werden konnte. Viele ausländische Bewohner in Bayern können trotz Vorbereitung und Prüfung die Bestimmungen auf den Erlaubnisscheinen nicht verstehen, gleiches gilt für Vorschriften am Gewässer, wie z. B. die Betretungsverbote. Bei Kontrollen heißt es häufig, man verstehe nicht, so dass Hinweise der Fischereiaufseher nicht beachtet werden.